Nutzungsausfall nach einem Unfall in Charlottenburg
Jeder Tag ohne Auto hat einen Preis. Bezahlt wird er aber nur, wenn ihn jemand beziffert und begründet.
Nach einem unverschuldeten Unfall steht dir für jeden Tag, an dem dein Fahrzeug nicht nutzbar ist, eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Ein Mietwagen ist dafür keine Voraussetzung: Wer die Zeit mit U-Bahn, Fahrrad oder zu Fuß überbrückt, bekommt den Tagessatz ausgezahlt.
Verloren geht die Position fast immer aus demselben Grund: Es fehlt der Beleg. Die Versicherung zahlt nur, was beziffert ist, und beziffert wird der Ausfall über zwei Angaben aus dem Gutachten: die Fahrzeuggruppe für den Tagessatz und die kalkulierte Dauer.
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Tagessatz und Dauer
Die Entschädigung ist das Produkt aus zwei Werten, und für beide gilt: ohne Herleitung keine Zahlung. Beide gehören deshalb ausgewiesen, und zwar mit dem Weg dorthin — beim Tagessatz die Fahrzeuggruppe samt Erstzulassung und vorgenommener Rückstufung, bei der Dauer die zugrunde gelegte Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit in Arbeitstagen. Zwischen zwei benachbarten Gruppen liegen je nach Fahrzeug spürbare Beträge pro Tag; über zwei Wochen entscheidet eine einzige Einstufung über eine dreistellige Summe.
- Den Tagessatz bestimmt die Einstufung des Fahrzeugs in den anerkannten Tabellenwerken. Sie richtet sich nach Modell, Alter und Ausstattung
- Die Dauer ist bei einer Reparatur die kalkulierte Werkstattzeit. Wird nicht repariert, tritt an ihre Stelle die Wiederbeschaffungsdauer: der Zeitraum, in dem sich ein gleichwertiges Fahrzeug realistisch beschaffen lässt
Ein Beispiel aus einer Akte
In einer abgeschlossenen Akte des Betriebs ist der Tagessatz mit 43 € pro Tag angesetzt. Der Fall war ein wirtschaftlicher Totalschaden, maßgeblich ist dann die Wiederbeschaffungsdauer und nicht die Reparaturzeit.
Bei üblichen zwei Wochen Wiederbeschaffung kommen so mehrere hundert Euro zusammen, die neben dem Fahrzeugwert stehen. Wer die Position nicht anmeldet, verschenkt sie, denn von sich aus zahlt sie keine Versicherung. Beim Totalschaden geht sie besonders häufig verloren, weil alle Aufmerksamkeit auf der großen Zahl liegt — dabei liegt die Wiederbeschaffungsdauer regelmäßig über der Reparaturdauer, weil ein passendes Ersatzfahrzeug erst gefunden, besichtigt und zugelassen werden muss. Nicht dasselbe ist übrigens die Standzeit: Bezahlt wird die Zeit ohne Auto, nicht die Zeit auf einem Werkstatthof.
Mietwagen oder Pauschale
Du hast die Wahl, aber nicht beides. Der Mietwagen wird in der Klasse deines Fahrzeugs ersetzt, abzüglich ersparter Eigenkosten. Er lohnt sich vor allem, wenn du täglich fahren musst.
In Charlottenburg entscheiden sich viele für die Pauschale: Wer zwischen U2, S-Bahn und kurzen Wegen ohnehin selten fährt, überbrückt die Zeit und behält den Tagessatz. Diese Entscheidung liegt bei dir, nicht beim Versicherer — sie fällt allerdings in den ersten Tagen und lässt sich danach nicht mehr umdrehen. Sei vorsichtig, wenn dir gleich am Unfallort ein Mietwagen angeboten wird. Der Unfallersatztarif, den solche Anbieter aufrufen, liegt spürbar über dem üblichen Preis; die Versicherung erstattet trotzdem nur den Normaltarif. Die Differenz bleibt bei dir, und der Streit darüber landet ebenfalls bei dir und nicht beim Vermieter. Ruf an, bevor du unterschreibst.
Wann der Anspruch wackelt
Vorausgesetzt werden Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit. Wer im fraglichen Zeitraum verreist oder im Krankenhaus war, hatte keine Möglichkeit; wer sein Auto nachweislich kaum bewegt, muss den Willen begründen können. In einer Gegend, in der vieles fußläufig erreichbar ist, fragt die Versicherung hier gern nach.
Kein Gegenargument ist dabei die gute Anbindung als solche. Ersetzt wird nicht die Fahrt von A nach B, sondern der Umstand, dass dein eigener Wagen dafür nicht bereitsteht. Gäbe es diesen Unterschied nicht, hätte in einer Großstadt niemand je einen Anspruch auf Ausfalltage. Anders liegt es nur, wenn im Haushalt ein tatsächlich frei verfügbares Zweitfahrzeug steht; ein Wagen, den jemand anderes täglich nutzt, zählt nicht. Außerdem gilt die Pflicht, den Schaden klein zu halten: Gutachter zügig beauftragen, nach dem Gutachten zeitnah entscheiden. Verzögerungen ohne Grund gehen von der Ausfalldauer ab, weil nicht der Unfall sie verursacht hat, sondern das Zuwarten.
Fragen & Antworten
Fragen zu Nutzungsausfall
Wie hoch ist der Tagessatz für mein Fahrzeug?
Das hängt von der Gruppe ab, in die dein Modell eingestuft ist. Die Spanne reicht grob von gut 20 Euro für Kleinwagen bis über 100 Euro für Oberklassefahrzeuge. Bei älteren Fahrzeugen wird oft eine Gruppe tiefer eingestuft.
Bekomme ich den Ausfall auch beim Totalschaden?
Ja, für die Wiederbeschaffungsdauer. Sie steht im Gutachten und endet unabhängig davon, wann du tatsächlich ein Ersatzfahrzeug kaufst.
Was ist, wenn die Werkstatt länger braucht als kalkuliert?
Verzögerungen, die du nicht zu vertreten hast, etwa Lieferzeiten für Teile, gehen zulasten des Schädigers. Wichtig ist, dass die Werkstatt die Verzögerung bestätigt. Dann verlängert sich der Anspruch entsprechend.
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