Totalschaden Charlottenburg
Wirtschaftlicher Totalschaden ist kein Zustand, sondern ein Rechenergebnis: Die Reparatur kostet mehr, als ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen.
Ein Fahrzeug mit eingedrückter Front kann problemlos reparabel sein, ein Fahrzeug mit vergleichsweise unauffälligem Seitenschaden dagegen ein Totalschaden. Entscheidend ist nicht das Bild, sondern das Verhältnis zwischen Reparaturkosten und Fahrzeugwert. Genau dieses Verhältnis rechnet das Gutachten aus.
Für dich hängt daran mehr als eine Formulierung. Beim Totalschaden ändert sich, was ersetzt wird, wie lange Nutzungsausfall läuft und was mit dem beschädigten Fahrzeug passiert. Und es gibt zwei Fehler, die in dieser Phase teuer werden: das Fahrzeug zu früh verkaufen und die Reparatur ohne Gutachten beginnen.
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Technischer und wirtschaftlicher Totalschaden sind zweierlei
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn sich das Fahrzeug nicht mehr fachgerecht instand setzen lässt, etwa nach starker Verformung tragender Strukturen oder einem Brand. Das ist der seltene Fall.
Der wirtschaftliche Totalschaden ist der häufige. Reparieren ließe sich das Fahrzeug, es lohnt nur nicht mehr. Die Rechnung dahinter ist einfach: Vom Wiederbeschaffungswert wird der Restwert abgezogen, übrig bleibt der Wiederbeschaffungsaufwand. Liegen die kalkulierten Reparaturkosten darüber, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden. Ersetzt wird dann nicht die Reparatur, sondern der Wiederbeschaffungsaufwand.
Für die Regulierung heißt das: Nicht der Zustand des Fahrzeugs entscheidet, sondern sein Wert. Ein zehn Jahre altes Fahrzeug erreicht die Grenze schon bei einem mittleren Schaden, weil der Wiederbeschaffungswert entsprechend niedrig liegt. Bei einem jungen Fahrzeug lässt sich dagegen erheblicher Aufwand betreiben, bevor die Rechnung kippt.
Wiederbeschaffungswert: was ein gleichwertiges Fahrzeug heute kostet
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den du am Tag des Unfalls bei einem seriösen Händler für ein gleichwertiges Fahrzeug hättest bezahlen müssen. Er hat nichts damit zu tun, was du selbst einmal gezahlt hast, und nichts mit einem Restbuchwert aus der Buchhaltung.
Ermittelt wird er am Markt: Modell, Baujahr, Laufleistung, Ausstattung, Zustand, Vorschäden und Wartungshistorie. Regionale Unterschiede spielen dabei eine Rolle und der Berliner Gebrauchtwagenmarkt ist ein anderer als der in einem Flächenlandkreis. Deshalb wird der Wert für den Markt bestimmt, auf dem du tatsächlich einkaufen würdest.
Aus dem Wiederbeschaffungswert folgt außerdem die Wiederbeschaffungsdauer: die Zeit, die du brauchst, um ein vergleichbares Fahrzeug zu finden und zuzulassen. Sie wird im Gutachten ausgewiesen und ist die Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen. Bei gängigen Modellen fällt sie kürzer aus als bei seltener Motorisierung oder Ausstattung.
Restwert: das beschädigte Fahrzeug ist nicht wertlos
Auch ein Unfallfahrzeug hat einen Marktwert, sei es für Teileverwerter oder für Betriebe, die es instand setzen und weiterverkaufen. Dieser Restwert wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, jeder Euro Restwert mindert also deine Auszahlung. Deshalb ist die Ermittlung dieses Betrags der Punkt, an dem am meisten gestritten wird.
Üblich sind Angebote aus dem für dich zugänglichen regionalen Markt, in der Regel drei an der Zahl. Versicherer legen daneben gern Gebote aus überregionalen Restwertbörsen vor, die deutlich höher liegen und von Aufkäufern stammen, die weit entfernt sitzen. Ob du ein solches Angebot annehmen musst, ist nicht pauschal zu beantworten und hängt davon ab, wann es dir vorlag.
Die 130-Prozent-Regel in Kurzform
Es gibt einen Weg, das Fahrzeug trotz wirtschaftlichen Totalschadens reparieren zu lassen. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als dreißig Prozent, kann die Reparatur erstattungsfähig sein. Der Gedanke dahinter: Wer an seinem Fahrzeug hängt und es weiterfährt, soll nicht gezwungen sein, es abzugeben.
Die Regel hat Bedingungen, und sie werden geprüft. Repariert werden muss vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Gutachtens, nicht in Teilen und nicht improvisiert. Außerdem muss das Fahrzeug anschließend weitergenutzt werden, in der Regel mindestens sechs Monate. Wer das nicht einhält, bekommt am Ende nur den Wiederbeschaffungsaufwand und bleibt auf der Differenz sitzen.
Sinnvoll ist dieser Weg nicht in jedem Fall. Du bindest dich für ein halbes Jahr an ein Fahrzeug, das beim späteren Verkauf als Unfallwagen gilt. Wer ohnehin mit dem Gedanken spielt, das Auto abzugeben, fährt mit der Abrechnung über den Wiederbeschaffungsaufwand meist besser.
Der Ablauf nach der Feststellung
Sobald sich abzeichnet, dass die Reparatur den Fahrzeugwert übersteigt, ändert sich die Reihenfolge der Schritte:
- Fahrzeug sichern und stehen lassen, wie es ist. Nichts verkaufen, nichts verschrotten, nichts ausbauen.
- Besichtigung und Gutachten mit Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wiederbeschaffungsdauer.
- Entscheidung treffen: Ersatzfahrzeug beschaffen oder, wenn die Rechnung es hergibt und du das Fahrzeug behalten willst, die Reparaturvariante prüfen.
- Restwertangebote der Versicherung mit dem Gutachten abgleichen, bevor du zusagst.
- Fahrzeug abmelden und veräußern, Ab- und Anmeldekosten sowie Zulassungskosten des Ersatzfahrzeugs geltend machen.
- Nutzungsausfall für die im Gutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungsdauer abrechnen.
Fragen & Antworten
Fragen zu Totalschaden
Bekomme ich beim Totalschaden die Mehrwertsteuer erstattet?
Nur, wenn sie tatsächlich anfällt. Kaufst du ein Ersatzfahrzeug beim Händler mit ausgewiesener Umsatzsteuer, wird sie im angefallenen Umfang ersetzt. Beim Privatkauf ohne ausgewiesene Steuer entfällt sie. Deshalb weist das Gutachten aus, wie das Fahrzeug am Markt üblicherweise gehandelt wird.
Kann ich das Fahrzeug trotz Totalschaden behalten?
Ja. Du kannst es behalten, weiterfahren oder selbst reparieren lassen. Der Restwert wird dann allerdings von der Auszahlung abgezogen, denn du behältst ja einen Vermögenswert. Für die Weiternutzung muss das Fahrzeug verkehrssicher sein, andernfalls droht Ärger weit über den Schadenfall hinaus.
Wer bezahlt Abschleppen und Standkosten?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören beide Positionen zum Schaden und werden von der Haftpflichtversicherung der Gegenseite getragen. Wichtig ist, dass Standkosten nicht unnötig auflaufen. Wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall auf der A100 auf einem Abstellhof landet, sollte die Besichtigung zeitnah stattfinden, damit über den Verbleib entschieden werden kann.
Die Versicherung nennt einen höheren Restwert als das Gutachten. Was nun?
Prüfen, woher das Gebot stammt und wann es dir zugegangen ist. Gebote aus überregionalen Restwertbörsen sind nicht ohne Weiteres maßgeblich und ein Angebot, das erst nach dem Verkauf eintrifft, kommt zu spät. Wir gleichen die Angebote mit dem ermittelten Wert ab und nehmen dazu schriftlich Stellung.
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