Schadengutachten Charlottenburg
Nach einem unverschuldeten Unfall halten wir den Schaden so fest, dass die gegnerische Versicherung ihn nicht kleinrechnen kann.
Ein Unfallgutachten ist die Grundlage dafür, wie viel Geld du nach einem Unfall bekommst. Es hält fest, was beschädigt wurde, was die Reparatur kostet, wie lange das Fahrzeug ausfällt und um wie viel es an Wert verloren hat. Ohne dieses Dokument verhandelst du mit der gegnerischen Versicherung über Beträge, für die du keinen Nachweis hast.
Wir arbeiten in Charlottenburg und den angrenzenden Ortsteilen der City West. Ein beschädigtes Fahrzeug bewegt man besser nicht mehr als nötig, also bleibt es stehen und wir kommen hin: an die Wohnadresse, in die Werkstatt deiner Wahl oder auf den Platz, auf dem es nach dem Unfall abgestellt wurde.
Direkt klären
Sag mir, wo dein Auto steht. Den Rest klären wir am Telefon.
Wann sich ein Gutachten lohnt und wann der Kostenvoranschlag reicht
Die Grenze verläuft bei etwa 750 Euro Schadenhöhe. Darunter spricht man vom Bagatellschaden. Dort trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in der Regel nicht, weil ein Kostenvoranschlag der Werkstatt als ausreichend gilt. Oberhalb dieser Grenze hast du als Geschädigter Anspruch darauf, ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen.
Das Problem an dieser Grenze: Du kannst sie von außen nicht sehen. Eine eingedrückte Stoßstange am modernen Fahrzeug wirkt harmlos und liegt mit Sensorik, Lackaufbau und Verbringungskosten regelmäßig weit über 750 Euro. Deshalb schauen wir vorab kostenlos auf Fotos, bevor jemand losfährt.
Was im Gutachten steht
Das fertige Dokument umfasst je nach Schaden 20 bis 40 Seiten. Es ist so aufgebaut, dass ein Sachbearbeiter der Versicherung jede Position nachvollziehen und ein Anwalt sie im Streitfall verwenden kann.
- Reparaturkosten, kalkuliert nach Herstellervorgaben mit den Stundensätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt in Berlin
- Merkantile Wertminderung, also der Betrag, um den dein Fahrzeug nach fachgerechter Reparatur weniger wert ist, weil es einen Unfall hatte
- Wiederbeschaffungswert und Restwert, sobald sich abzeichnet, dass die Reparatur den Fahrzeugwert übersteigt
- Dauer der Reparatur und der Wiederbeschaffung als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Fotodokumentation des Schadens, der Umgebungsschäden und des Kilometerstands
- Vorschäden, soweit erkennbar, sauber abgegrenzt vom aktuellen Unfallschaden
Wie die Besichtigung in Charlottenburg abläuft
Du rufst an oder schickst das Formular. Am Anfang stehen immer dieselben drei Punkte: die Haftungslage, der Standort des Fahrzeugs und die Frage, ob es noch fahrbereit ist. Sind die geklärt, machen wir einen Termin aus.
Vor Ort brauchen wir etwa 30 bis 45 Minuten am Fahrzeug. In den Wohnstraßen rund um den Klausenerplatz oder den Stuttgarter Platz besichtigen wir am Straßenrand, das ist der Normalfall und funktioniert auch bei knappem Parkraum. Steht das Fahrzeug bereits in einer Werkstatt, stimmen wir uns direkt mit dem Betrieb ab, damit niemand zweimal rangieren muss.
Das Gutachten geht anschließend an dich, auf Wunsch zusätzlich an deinen Anwalt und an die gegnerische Versicherung. Du entscheidest, wer es bekommt.
Wer die Kosten trägt
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Gutachterkosten zum Schaden, genau wie die Reparatur selbst, und ersatzpflichtig ist dafür der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners. Die Abwicklung läuft über eine Abtretung: Du unterschreibst sie, wir stellen unsere Rechnung dort und nicht bei dir.
Bei Teilschuld übernimmt die Gegenseite den Anteil, der ihrer Haftungsquote entspricht. Bei selbst verschuldeten Unfällen und reinen Kaskoschäden gilt das nicht. Wenn sich im Vorgespräch abzeichnet, dass die Haftung strittig oder deine eigene Kasko zuständig ist, sagen wir das vorher und nicht hinterher.
Was du bereithalten solltest
Nichts davon ist Voraussetzung für den Anruf. Wenn etwas fehlt, klären wir das unterwegs.
- Fahrzeugschein, ersatzweise ein Foto davon
- Kennzeichen des Unfallgegners und, falls vorhanden, dessen Versicherung und Schadennummer
- Aktenzeichen der Polizei, falls die Polizei aufgenommen hat
- Kilometerstand und, falls vorhanden, Rechnungen früherer Reparaturen
Fragen & Antworten
Fragen zu Schadengutachten
Darf ich den Gutachter selbst aussuchen?
Ja. Das Wahlrecht liegt bei dir: Wer den Schaden nicht verursacht hat, bestimmt selbst, wer ihn bewertet. Die gegnerische Versicherung darf dir einen eigenen Prüfdienst anbieten, aber nicht vorschreiben. Ein von der Gegenseite beauftragter Gutachter arbeitet im Auftrag desjenigen, der am Ende zahlen soll.
Wie schnell bekomme ich einen Termin in Charlottenburg?
Das hängt von der Auslastung und davon ab, wo das Fahrzeug steht. Wir nennen dir im ersten Telefonat einen konkreten Termin statt einer Spanne. Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist oder verkehrsbehindernd steht, wird die Besichtigung vorgezogen.
Mein Auto ist noch fahrbereit. Darf ich damit weiterfahren?
Technisch oft ja, sinnvoll ist es nur bedingt. Solange der Schaden nicht dokumentiert ist, wird jeder neue Kratzer zum Streitpunkt. Kritisch wird es, wenn Beleuchtung, Lenkung, Reifen oder ein Airbag betroffen sind. Dann ist das Fahrzeug im Zweifel nicht verkehrssicher, und die Fahrt kann deinen Versicherungsschutz kosten.
Was ist, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt?
Kürzungen kommen vor, meist bei Stundensätzen, Verbringungskosten oder der Wertminderung. Wir begründen die angesetzten Positionen im Gutachten so, dass sie überprüfbar sind, und nehmen zu Kürzungen schriftlich Stellung. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
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Weitere Leistungen
Schadengutachten in Charlottenburg anfragen
Sag mir kurz, was passiert ist. Ob Schadengutachten in deinem Fall überhaupt anfällt, lässt sich meist schon am Telefon einordnen.
Kostenlos ist das für dich, solange die Gegenseite haftet: Abgerechnet wird mit deren Versicherer, nicht mit dir.